Die Hauptaufgabe von Fluchtwegsicherungssystemen ist die zuverlässige Öffnung der Türen in Gefahrensituationen bei gleichzeitigem Schutz gegen missbräuchliche Nutzung der Türen. Außer der manuellen Freigabe über den Nottaster ist auch eine automatische Freigabe z.B. über eine Brandmeldeanlage möglich.

Zeitweise sollen die gesicherten Fluchttüren aber für berechtige Personen begehbar sein, sei es von innen und/oder von außen, kurzzeitig oder auch für einen längeren Zeitraum. Zu diesem Zweck ist eine Freigabe - ohne Alarmierung - z.B. mit Schlüsseln oder über ein Zutrittskontrollsystem möglich.
einfach und schnell in Sicherheit!
Im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtline findet derzeit eine Deregulierung u.a. der Prüfverord-
nungen der Länder statt und die Verantwortung für die Betriebssicherheit der technischen Gebäudeaus- rüstung geht immer weiter auf den Betreiber über.
Die aktuell in Arbeit befindliche europäische Norm DIN EN 13637 wird voraussichtlich eine jährlich wiederkehrende Prüfung des Systems fordern.
Durch eine regelmäßige Überprüfung der Systeme durch Sachkundige kann der Betreiber seiner Sorg-
faltspflicht genüge tun und somit eine gewisse Rechtssicherheit erlangen.
Um die sichere Freigabe der Türen im Gefahrenfall zu gewährleisten müssen die Montageanweisungen beachtet werden, deshalb schreiben die Hersteller
eine Erstinbetriebnahme
und jährliche Prüfungen durch Sachkundige vor.

Unsere Systeme eignen sich zur Absicherung von:

    Industriegebäude
    Schulen
    Kintergärten
    Pflegeeinrichtungen
    Verkaufsstätten
    Häuser
    öffentliche Einrichtungen
 
Sachkundenachweis
- RWA-Anlagen
- Fluchtwegsteuerung
- Feuer- und Rauch-
  schutztüren- und Tore

Flucht- und Rettungsweg




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